RS Vwgh 1986/9/30 85/04/0001

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7
GewO 1973 §193 Abs2
GewO 1973 §25 Abs1 Z1

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Annahme, dass der Bewerber - und im Beschwerdefall die dem Bewerber diesbezüglich gemäß § 13 Abs 7 GewO 1973 gleichgestellte Person - die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 nicht besitzt, dann gerechtfertigt, wenn seine Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwarten lässt, er werde bei Ausübung der beabsichtigten gewerblichen Tätigkeit gegen die im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen verstoßen, wie dies auch für den Fall der demonstrativen (arg. insbesondere) Tatbestandsanführung im § 193 Abs 2 GewO 1973 zutrifft (Hinweis E 28.6.1978, 479/77, VwSlg 9607 A/1978; E 22.11.1979, 3395/78; E 16.1.1981, 0436/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040001.X02

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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