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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §15 Abs1;Rechtssatz
Fischereiberechtigte können keine Einwendungen gegen bloße Instandhaltungsmaßnahmen erheben; sie können allerdings geltend machen, dass keine solchen vorliegen, sondern das Vorhaben im Sinne des § 15 Abs 1 WRG bewilligungspflichtig sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070026.X01Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013