Index
L82000 BauordnungNorm
ABGB §294;Rechtssatz
Vorstehende Teile eines Hauses (hier: vorragender Stahlbetonträger sowie "ausgenommener" Fundamentbeton) gehören als unselbstständige Bestandteile auch dann zu diesem Gebäude, wenn sie geringfügig in den Nachbargrund hinausragen. Baupolizeiliche Aufträge sind an den jeweiligen Eigentümer des Baues zu richten, was im Regelfall mit dem Eigentum an der Liegenschaft zusammenfällt, aber im Einzelfall davon auch abweichen kann, wie etwa bei Superädifikaten.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983050193.X05Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012