RS Vwgh 1986/9/30 86/05/0078

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs1;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/05/0052 E 19. November 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Liegen ausreichend begründete Gutachten vor, kann nicht zu Recht eine Gefährdung durch Rutschungen behauptet werden.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050078.X01

Im RIS seit

08.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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