Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/05/0052 E 19. November 1985 RS 1Stammrechtssatz
Liegen ausreichend begründete Gutachten vor, kann nicht zu Recht eine Gefährdung durch Rutschungen behauptet werden.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050078.X01Im RIS seit
08.07.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009