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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Mangels einer vorhergehenden Prüfung obliegt es einem Rechtsanwalt, sich zumindest bei Abfassung der Rechtsmittelschrift an Hand seines Aktes auch über den Lauf der Rechtsmittelfrist schlüssig zu werden und allenfalls erforderliche Vorkehrungen für eine rechtzeitige Einbringung des Rechtsmittels zu treffen (Hinweis E 21.11.1977, 1557/77, VwSlg 9434 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040072.X01Im RIS seit
14.09.2005