RS Vwgh 1986/9/30 86/04/0072

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Mangels einer vorhergehenden Prüfung obliegt es einem Rechtsanwalt, sich zumindest bei Abfassung der Rechtsmittelschrift an Hand seines Aktes auch über den Lauf der Rechtsmittelfrist schlüssig zu werden und allenfalls erforderliche Vorkehrungen für eine rechtzeitige Einbringung des Rechtsmittels zu treffen (Hinweis E 21.11.1977, 1557/77, VwSlg 9434 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040072.X01

Im RIS seit

14.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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