RS Vwgh 1986/10/3 86/18/0186

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Veröffentlicht am 03.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein minderer Grad des Versehens bei einem Rechtsanwalt liegt dann nicht vor, wenn er die im drittletzten und vorletzten Absatz des Formulares Nr 13 des VwGH enthaltenen Belehrungen missversteht (Hinweis E VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180186.X01

Im RIS seit

04.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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