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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Behörde ist zum Verbesserungsauftrag in Richtung der Bestätigung eines fernschriftlichen Anbringens ungeachtet der Wendung "kann dem Einschreiter....auftragen" verpflichtet, es sei denn, das der Einschreiter aus eigenem die Bestätigung des fernschriftlichen Anbringens vorgenommen hat (Hinweis E 27.4.1981, 2599/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985180396.X02Im RIS seit
10.10.2006