RS Vwgh 1986/10/3 85/18/0396

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Veröffentlicht am 03.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Die Behörde ist zum Verbesserungsauftrag in Richtung der Bestätigung eines fernschriftlichen Anbringens ungeachtet der Wendung "kann dem Einschreiter....auftragen" verpflichtet, es sei denn, das der Einschreiter aus eigenem die Bestätigung des fernschriftlichen Anbringens vorgenommen hat (Hinweis E 27.4.1981, 2599/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180396.X02

Im RIS seit

10.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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