RS Vwgh 1986/10/3 86/18/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

QualitätsklassenV §12;
QualitätsklassenV §56;
QualitätsklassenV §72;
QualitätsklassenV §80;
VStG §22 Abs1;
VStG §22 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Da verschiedene Bestimmungen der Qualitätsklassenverordnung die Kennzeichnungspflicht bei verschiedenen Obstarten und Gemüsearten festlegen, bildet der Verstoß gegen diese verschiedenen Vorschriften verschiedene Verwaltungsübertretungen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180014.X04

Im RIS seit

03.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten