RS Vwgh 1986/10/6 86/10/0094

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Veröffentlicht am 06.10.1986
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Index

L50004 Pflichtschule allgemeinbildend Oberösterreich
L50504 Schulbau Schulerhaltung Oberösterreich
L50804 Berufsschule Oberösterreich

Norm

PSchOG OÖ 1984 §26;
PSchOG OÖ 1984 §35 Abs1;

Rechtssatz

Die Anordnung des § 35 Abs 1 OÖ Pflichtschulorganisationsgesetz 1984, die Vorteile und Nachteile des Weiterbestandes der zur Auflassung beantragten öffentlichen Pflichtschule gegeneinander abzuwägen, begegnet unter dem Gesichtspunkt des Verhältnisses Grundsatzgesetzgebung - Ausführungsgesetzgebung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die besagte ausführungsgesetzliche Abwägungs-Regelung ist als im sogenannten grundsatzfreien Raum erlassen anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100094.X02

Im RIS seit

22.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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