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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2 impl;Rechtssatz
§ 9 Abs 1 ZustellG ist auch auf die Fälle einer gesetzlichen Vertretung - ausgenommen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzung des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Behörde - anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110207.X01Im RIS seit
16.01.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015