RS Vwgh 1986/10/8 85/11/0207

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Veröffentlicht am 08.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2 impl;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

§ 9 Abs 1 ZustellG ist auch auf die Fälle einer gesetzlichen Vertretung - ausgenommen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzung des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Behörde - anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110207.X01

Im RIS seit

16.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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