RS Vwgh 1986/10/8 85/09/0254

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Veröffentlicht am 08.10.1986
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §95 Abs3;

Rechtssatz

Der Begriff "Dienstpflichten" ist nicht auf das Verhalten des Beamten in Ausübung seines Amtes beschränkt. Auch außerdienstliches Verhalten kann in besonderen Fällen eine Dienstpflichtverletzung darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090254.X04

Im RIS seit

28.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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