Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Der Begriff "Dienstpflichten" ist nicht auf das Verhalten des Beamten in Ausübung seines Amtes beschränkt. Auch außerdienstliches Verhalten kann in besonderen Fällen eine Dienstpflichtverletzung darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090254.X04Im RIS seit
28.10.2005