RS Vwgh 1986/10/8 85/11/0207

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Veröffentlicht am 08.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2 impl;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Bescheid an die Mutter eines Mj. "für" ihn, obwohl sie nicht seine gesetzliche Vertreterin ist (sondern eine bestimmte Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund), und an deren Sozialhilfeabteilung (nicht aber an sie in ihrer Eigenschaft als Amtsvormund) zugestellt, dann liegt ein Zustellmangel vor, der einer Sanierung nach § 9 Abs 1 ZustellG bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110207.X02

Im RIS seit

16.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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