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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2 impl;Rechtssatz
Wird ein Bescheid an die Mutter eines Mj. "für" ihn, obwohl sie nicht seine gesetzliche Vertreterin ist (sondern eine bestimmte Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund), und an deren Sozialhilfeabteilung (nicht aber an sie in ihrer Eigenschaft als Amtsvormund) zugestellt, dann liegt ein Zustellmangel vor, der einer Sanierung nach § 9 Abs 1 ZustellG bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110207.X02Im RIS seit
16.01.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015