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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §53 Abs1 lita;Rechtssatz
Veranlasst der Beschuldigte als Bauherr Maßnahmen (hier:
Unterkellerung eines Gebäudes, Errichtung eines dreizügigen Kamins, sowie eines dreiseitig ummauerten Schuppens), deren Bewilligungspflicht von ihm nicht in Zweifel gezogen worden sind, so kann die Behörde in der Frage der Schuldzumessung zumindest von einem fahrlässigen Verhalten ausgehen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060087.X04Im RIS seit
09.10.1986