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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Erhebungen zur Frage des betriebskausalen Verkehrsaufkommens und dessen prozentuellen Anteils in Ansehung des öffentlichen Verkehrsaufkommens im Rahmen des Betriebes eines Gasthauses sowie zur Frage des Gästelärms bei Betreten des Lokals fallen in den Aufgabenbereich des gewerbetechnischen Amtssachverständigen und nicht des ärztlichen Amtssachverständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040112.X02Im RIS seit
11.07.2001