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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §54;Rechtssatz
Messungen von Lärmimmissionen, die von lebender Musik, dargeboten im Garten eines Gastgewerbebetriebes, herrühren, sind nicht ausreichend, wenn sie bei Regen und Windböen durchgeführt werden, da sie in diesem Fall nur Wettergeräusche wiedergeben (Hinweis E 5.3.1985, 84/04/0089).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040112.X03Im RIS seit
11.07.2001