RS Vwgh 1986/10/14 86/04/0112

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Veröffentlicht am 14.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §54;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77;

Rechtssatz

Messungen von Lärmimmissionen, die von lebender Musik, dargeboten im Garten eines Gastgewerbebetriebes, herrühren, sind nicht ausreichend, wenn sie bei Regen und Windböen durchgeführt werden, da sie in diesem Fall nur Wettergeräusche wiedergeben (Hinweis E 5.3.1985, 84/04/0089).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040112.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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