RS Vwgh 1986/10/14 84/05/0155

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Veröffentlicht am 14.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0221 E 16. Oktober 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine gem § 42 AVG eingetretene Präklusion bindet sowohl die Verwaltungsbehörden, als auch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Die Partei kann daher auch mit präkludiertem Vorbringen im Zusammenhang stehende Verfahrensmängel nicht mehr rügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050155.X04

Im RIS seit

23.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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