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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;Rechtssatz
Die in einem Bescheid über die Genehmigung der Betriebsanlage eines Gasthauses enthaltene Auflage, worin die Betriebsinhabung darauf aufmerksam gemacht wird, daß sie im eigenen Interesse auf ein möglichst rücksichtsvolles und diszipliniertes Verhalten ihrer Gäste hinzuwirken haben werde, ist mangels ihrer Durchführbarkeit in der Praxis nicht geeignet, das gewünschte Verhalten der Gäste herbeizuführen (Hinweis E 10.12.1985, 85/04/0091).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040112.X01Im RIS seit
11.07.2001