RS Vwgh 1986/10/14 86/04/0112

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Veröffentlicht am 14.10.1986
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77;
VwRallg;

Rechtssatz

Die in einem Bescheid über die Genehmigung der Betriebsanlage eines Gasthauses enthaltene Auflage, worin die Betriebsinhabung darauf aufmerksam gemacht wird, daß sie im eigenen Interesse auf ein möglichst rücksichtsvolles und diszipliniertes Verhalten ihrer Gäste hinzuwirken haben werde, ist mangels ihrer Durchführbarkeit in der Praxis nicht geeignet, das gewünschte Verhalten der Gäste herbeizuführen (Hinweis E 10.12.1985, 85/04/0091).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040112.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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