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GemeinderechtNorm
AVG §68 Abs1 implizitRechtssatz
Hat die Gemeindeaufsichtsbehörde einer Person in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid Parteistellung zuerkannt, dann ist sie im fortgesetzten Verfahren an diese Auffassung gebunden.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050169.X01Im RIS seit
04.08.2021Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021