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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nach dem auch im Anwendungsbereich des § 68 Abs 4 AVG 1950 maßgebenden Wortlaut des § 68 Abs 1 legcit kommt es darauf an, ob ein Bescheid der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegt. In Ansehung dieses Tatbestandes steht der Umstand, dass die gegen den Bescheid einer Unterbehörde erhobene unzulässige Berufung noch nicht zurückgewiesen worden ist, einer Nichtigerklärung des betreffenden Bescheides der Unterbehörde nach § 68 Abs 4 AVG 1950 nicht entgegen.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030135.X01Im RIS seit
04.08.2005