RS Vwgh 1986/10/15 86/03/0135

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §68 Abs4;

Rechtssatz

Nach dem auch im Anwendungsbereich des § 68 Abs 4 AVG 1950 maßgebenden Wortlaut des § 68 Abs 1 legcit kommt es darauf an, ob ein Bescheid der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegt. In Ansehung dieses Tatbestandes steht der Umstand, dass die gegen den Bescheid einer Unterbehörde erhobene unzulässige Berufung noch nicht zurückgewiesen worden ist, einer Nichtigerklärung des betreffenden Bescheides der Unterbehörde nach § 68 Abs 4 AVG 1950 nicht entgegen.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030135.X01

Im RIS seit

04.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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