RS VwGH Erkenntnis 1986/10/15 85/01/0270

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Rechtssatz

Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 4 VStG 1950 kann nicht durch einseitige Erklärung eines der Geschäftsführer einer GmbH, die Verantwortung für einen bestimmten Betrieb zu übernehmen, erfolgen.

Im RIS seit
17.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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