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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Nach § 44 a lit a VStG hat der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat in der Regel durch die Feststellung des Zeitpunktes der Begehung und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu enthalten.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984010370.X01Im RIS seit
15.06.2004