RS Vwgh 1986/10/15 84/01/0370

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Nach § 44 a lit a VStG hat der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat in der Regel durch die Feststellung des Zeitpunktes der Begehung und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu enthalten.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010370.X01

Im RIS seit

15.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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