RS Vwgh 1986/10/15 85/01/0338

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
ZDG 1974 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Wird als Beschwerdepunkt iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG ausschließlich das Recht auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs 1 Z 2 ZDG als verletzt behauptet, ist dem VwGH eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides, der ausschließlich die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens betreffend die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zum Gegenstand hat, versagt. Die Beschwerde muss als unbegründet abgewiesen werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010338.X01

Im RIS seit

01.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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