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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Wird als Beschwerdepunkt iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG ausschließlich das Recht auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs 1 Z 2 ZDG als verletzt behauptet, ist dem VwGH eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides, der ausschließlich die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens betreffend die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zum Gegenstand hat, versagt. Die Beschwerde muss als unbegründet abgewiesen werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985010338.X01Im RIS seit
01.03.2005Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017