RS Vwgh 1986/10/15 85/01/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1986
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Index

L70704 Theater Veranstaltung Oberösterreich
L70714 Spielapparate Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VeranstaltungsG OÖ 1954 §12;
VStG §5 Abs1 Satz2;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0270 E 15. Oktober 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 4 VStG 1950 kann nicht durch einseitige Erklärung eines der Geschäftsführer einer GmbH, die Verantwortung für einen bestimmten Betrieb zu übernehmen, erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010271.X02

Im RIS seit

15.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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