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L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenNorm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Möglichkeit einer meritorischen Überprüfung der von der Vorstellungsbehörde (Kärntner Landesregierung) in ihrem Vorstellungsbescheid vertretenen Rechtsansicht durch den VwGH (hier: Bindung der Vorstellungsbehörde an ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in derselben Verwaltungssache vertretenen Rechtsanschauung).
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985010319.X04Im RIS seit
01.03.2005