RS Vwgh 1986/10/15 85/01/0319

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Index

L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
GdO Allg Krnt 1982 §45 Abs4;
GdO Allg Krnt 1982 §95;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Möglichkeit einer meritorischen Überprüfung der von der Vorstellungsbehörde (Kärntner Landesregierung) in ihrem Vorstellungsbescheid vertretenen Rechtsansicht durch den VwGH (hier: Bindung der Vorstellungsbehörde an ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in derselben Verwaltungssache vertretenen Rechtsanschauung).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010319.X04

Im RIS seit

01.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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