RS Vwgh 1986/10/15 85/01/0296

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. Hiebei handelt es sich nicht um die unzulässige Einbringung einer Beschwerde unter einer Bedingung.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010296.X03

Im RIS seit

23.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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