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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung eines von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens auf Grund Einstellung des Anlassverfahrens infolge Zurückziehung der BeschwerdeSpruch
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2003 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verfahren, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B336.2001Dokumentnummer
JFT_09969688_01B00336_00