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ZollrechtNorm
BAO §1Beachte
Rechtssatz
Die in einem Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersatzstrafen sind nicht auf die Eingangsabgabenschuld anzurechnen. Geldstrafen haben eine Geldleistungspflicht zum Inhalt, sind jedoch keine Abgaben iSd BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160155.X08Im RIS seit
22.10.2020Zuletzt aktualisiert am
22.10.2020