Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42;Rechtssatz
Eine gem § 42 AVG eingetretene Präklusion bindet sowohl die Verwaltungsbehörden, als auch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Die Partei kann daher auch mit präkludiertem Vorbringen im Zusammenhang stehende Verfahrensmängel nicht mehr rügen.
Schlagworte
Sachverhalt VerfahrensmängelSachverhalt Mitwirkungspflicht VerschweigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060221.X01Im RIS seit
23.09.2004Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009