RS Vwgh 1986/10/16 85/06/0221

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Eine gem § 42 AVG eingetretene Präklusion bindet sowohl die Verwaltungsbehörden, als auch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Die Partei kann daher auch mit präkludiertem Vorbringen im Zusammenhang stehende Verfahrensmängel nicht mehr rügen.

Schlagworte

Sachverhalt VerfahrensmängelSachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060221.X01

Im RIS seit

23.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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