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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Haben die Bf im Zuge der von ihnen erstatteten Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG eine unrichtige Kaufpreissumme angegeben, kann ihnen ein berechtigtes Interesse an der Wahrung der Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht zugebilligt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X04Im RIS seit
16.10.1986Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011