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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litd;Rechtssatz
Bei einem Antrag auf eine Leistung aus einem Versicherungsfall des Alters besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern nur auf Bevorschussung in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Hingegen begründet ein Antrag auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Invalidität, der Berufungsfähigkeit oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080155.X01Im RIS seit
03.10.2005