RS Vwgh 1986/10/16 85/08/0155

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litd;
AlVG 1977 §22 Abs2;
AlVG 1977 §23 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem Antrag auf eine Leistung aus einem Versicherungsfall des Alters besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern nur auf Bevorschussung in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Hingegen begründet ein Antrag auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Invalidität, der Berufungsfähigkeit oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985080155.X01

Im RIS seit

03.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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