RS Vwgh 1986/10/16 86/18/0131

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §9 Abs1;

Rechtssatz

Die einer Verordnung, welche gemäß § 43 Abs 1 StVO 1960 für die Rechtswirksamkeit einer ein Verkehrsverbot ausdrückenden Sperrlinie Voraussetzung ist, beiliegende Skizze ist durch die entsprechende Verweisung im Text dieser Verordnung ein integrierender Bestandteil derselben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180131.X02

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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