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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §914;Rechtssatz
Allein deshalb, weil mit der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung eine sonst mit der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundene Rechtsfolge (Abfertigung) ausgeschlossen und eine Vordienstzeitanrechnung für das "neue" Arbeitsverhältnis vereinbart wurde, kann nicht zweifelsfrei auf eine bloße Karenzierung geschlossen werden. Diese beiden Umstände sind allein noch keine unterscheidungskräftigen Kriterien für das Vorliegen einer Scheinhandlung (Hinweis E 29.11.1984, 83/08/0083).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080129.X02Im RIS seit
24.05.2006