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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litb;Rechtssatz
Eine Einschränkung der Berufung, mit der die ursprüngliche Anfechtungserklärung korrigiert wurde, ist für den Bf mit der Unterzeichnung der Niederschrift durch seinen ausgewiesenen Rechtsfreund, dem die rechtliche Wirkung der erklärten Berufungseinschränkung völlig klar sein mußte, rechtsverbindlich, auch wenn sie - möglicherweise - seinem Interesse und seinem eigenen Willen nicht entsprach.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160156.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.01.2010