RS Vwgh 1986/10/16 81/08/0125

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1958 §1 Abs1 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1706/77 E 7. September 1979 VwSlg 9913 A/1979 RS 5

Stammrechtssatz

Ein beherrschender Einfluss eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf diese Gesellschaft und damit - nach der ständigen Judikatur des VwGH - der Mangel der Qualifikation als Dienstnehmer ist auch dann anzunehmen, wenn dieser Gesellschafter auf Grund seiner Anteile am Stammkapital eine Beschlussfassung in der Generalversammlung verhindern kann. Entscheidend für die Beurteilung des Einflusses eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf diese Gesellschaft ist somit nicht nur die Möglichkeit, den Willen der Generalversammlung aktiv zu gestalten, sondern auch die andere Möglichkeit, eine Willensbildung zu verhindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1981080125.X01

Im RIS seit

05.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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