RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1986
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §236 Abs1 impl;
ZollG 1955 §183 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;

Rechtssatz

Die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses soll der Zollverwaltung die Möglichkeit geben, bei im wesentlichen für den Gesetzgeber unvorhersehbaren Härten, etwa der Folgen eines entschuldbaren Versehens des Abgabepflichtigen, einer unverschuldeten Fristversäumnis, bei der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr gewährt werden kann, von Naturkatastrophen uä durch einen Zollerlaß zu helfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160141.X01

Im RIS seit

16.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten