RS Vwgh 1986/10/16 83/08/0256

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §8 Abs1 Z3 litb idF 1973/031;
LAG 1948 §5 idF 1974/782;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0175 E 26. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Wie der Zusammenhang zeigt, in dem von § 8 Abs 1 Z 3 lit b ASVG bzw. von § 3 BSVG auf den Betriebsbegriff des Landarbeitsgesetzes verwiesen wird, muss es sich hierbei um eine grundsätzlich dem selbständigen ERWERB dienende, nachhaltig betriebene Betätigung, eine organisierte Erwerbsgelegenheit, handeln. Dabei wird es auch auf das äußere Erscheinungsbild der Tätigkeiten zum Zwecke der Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse der land(forst)wirtschaftlichen Produktion ankommen. (Hinweis auf E vom 26.5.1965,0321/65, VwSlg 6713 A/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983080256.X02

Im RIS seit

28.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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