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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Nicht nur die gerechtfertigte, sondern auch die ungerechtfertigte Entlassung aus einem einen besonderen Kündigungsschutz oder Entlassungsschutz nicht genießenden Dienstverhältnis stellt eine "Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses" im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG dar (Hinweis E 13.3.1981, 3099/80). Dies gilt grundsätzlich auch für eine fristwidrige Kündigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080129.X03Im RIS seit
24.05.2006