RS Vwgh 1986/10/16 85/06/0221

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §7;

Rechtssatz

Die Frage nach der Breite einer Zufahrt ist nicht Gegenstand des Enteignungsverfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060221.X03

Im RIS seit

23.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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