RS Vwgh 1986/10/16 84/16/0010

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Die Bezeichnung des Käufers eines Liegenschaftsanteiles in einem Kaufvertrag als "Bauherr" bietet keinen Anlaß dafür, seine Bauherrneigenschaft zu bejahen, wenn er in diesem Vertrag bloß für die nicht nur nach ihrer genauen Bezeichnung bereits auf diesem Liegenschaftsanteil geplant gewesene Wohnung und Garage Rechte und Pflichten übernommen hatte und auch der dargestellte Ablauf des Bauverfahrens gegen die Bauherrneigenschaft des Käufers spricht (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0158; ÖStZB 16/1984, S 297 f, ÖStZB 3/1984, S 35 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984160010.X02

Im RIS seit

16.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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