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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Die Bezeichnung des Käufers eines Liegenschaftsanteiles in einem Kaufvertrag als "Bauherr" bietet keinen Anlaß dafür, seine Bauherrneigenschaft zu bejahen, wenn er in diesem Vertrag bloß für die nicht nur nach ihrer genauen Bezeichnung bereits auf diesem Liegenschaftsanteil geplant gewesene Wohnung und Garage Rechte und Pflichten übernommen hatte und auch der dargestellte Ablauf des Bauverfahrens gegen die Bauherrneigenschaft des Käufers spricht (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0158; ÖStZB 16/1984, S 297 f, ÖStZB 3/1984, S 35 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984160010.X02Im RIS seit
16.10.1986