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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0634/73 E 11. Mai 1973 RS 3Stammrechtssatz
Wird ein Antrag auf Zustellung eines Bescheides unter Zitierung des § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen, der aber gem § 8 AVG abzuweisen gewesen wäre, dann liegt hierin keine subjektive Rechtsverletzung (hier im Zusammenhang mit der Zusammenlegung einer Gemeindejagd nach dem Krnt JG) vor .
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1982080079.X01Im RIS seit
13.09.2004