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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/16/0171 E 20. Jänner 1983 VwSlg 5749 F/1983 RS 1Stammrechtssatz
Beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 24.4.1980, 177/79, E 17.6.1982, 1283/79, E 16.9.1982, 81/16/0117). Denn nur die Gesamtheit aller Miteigentümer kann rechtlich über das ihnen gemeinsame Grundstück kraft ihres Willensentschlusses verfügen (Hinweis E 14.9.1972, 1741/71, VwSlg 4425 F/1972 und E 3.9.1975, 1603/73). Befindet sich das gegenständliche Wohnhaus zur Zeit des Kaufvertragsabschlusses über den Liegenschaftsanteil bereits im Bau, dann kann der Käufer einer allenfalls bestanden habenden Eigentümergemeinschaft, die seinerzeit den Bauauftrag erzeilt haben könnte, nicht zeitgerecht angehört haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984160010.X01Im RIS seit
16.10.1986