RS Vwgh 1986/10/16 86/18/0108

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Dem VwGH ist ein Erfahrungssatz des Inhaltes unbekannt, die Pupillenreaktion werde bloß deshalb träge, weil es sich um eine späte Nachtstunde gehandelt habe. Die träge Pupillenreaktion ist ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180108.X01

Im RIS seit

27.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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