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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Dem VwGH ist ein Erfahrungssatz des Inhaltes unbekannt, die Pupillenreaktion werde bloß deshalb träge, weil es sich um eine späte Nachtstunde gehandelt habe. Die träge Pupillenreaktion ist ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkoholisierungssymptomeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180108.X01Im RIS seit
27.09.2006