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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
IntKonfVerhG 1868 Art1 Abs3;Rechtssatz
Die im Hinblick auf § 3 der V vom 1.3.1939, DRGBl I S 384, iVm § 8 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung im Lande Österreich mit Wirkung vom 1.3.1939 außer Kraft getretenen Art 1 und Art 2 IntkG sind noch für die Beurteilung von Rechtsverhältnissen heranzuziehen, die vor diesem Datum gestaltet worden sind. Art 6 IntkG wurde von der genannten Aufhebung nicht erfasst; er steht sohin nach wie vor in Geltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100148.X02Im RIS seit
05.09.2006Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013