RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0148

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen und
Religionsgemeinschaften

Norm

IntKonfVerhG 1868 Art1 Abs3;
IntKonfVerhG 1868 Art2 Abs2;
IntKonfVerhG 1868 Art4;
IntKonfVerhG 1868 Art6 Abs1;
IntKonfVerhG 1868 Art6 Abs2;
RelKEV 1939 §3;
RelKEV 1939 §8;

Rechtssatz

Die im Hinblick auf § 3 der V vom 1.3.1939, DRGBl I S 384, iVm § 8 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung im Lande Österreich mit Wirkung vom 1.3.1939 außer Kraft getretenen Art 1 und Art 2 IntkG sind noch für die Beurteilung von Rechtsverhältnissen heranzuziehen, die vor diesem Datum gestaltet worden sind. Art 6 IntkG wurde von der genannten Aufhebung nicht erfasst; er steht sohin nach wie vor in Geltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100148.X02

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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