RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0150

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Für die Beantwortung der Frage, ob eine Anpreisung eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 darstellt, kommt es nicht darauf an, wie diese Gesetzesbestimmung nach dem parlamentarischen Ausschussbericht zu verstehen ist, kommt diesem doch als Teil der Materialien keine verbindliche Wirkung zu (Hinweis auf E 25.9.1979, 2128/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100150.X01

Im RIS seit

27.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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