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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18 Abs2;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Anpreisung eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 darstellt, kommt es nicht darauf an, wie diese Gesetzesbestimmung nach dem parlamentarischen Ausschussbericht zu verstehen ist, kommt diesem doch als Teil der Materialien keine verbindliche Wirkung zu (Hinweis auf E 25.9.1979, 2128/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100150.X01Im RIS seit
27.04.2006