RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0037

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Die Bindung an eine Rechtsanschauung des VwGH besteht - vom Fall der impliziten Annahme der Zulässigkeit der belangten Behörde abgesehen - in den Fragen, zu denen der VwGH sich geäußert hat (Hinweis E VS 13.5.1980, 1386/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100037.X04

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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