RS Vwgh 1986/10/20 83/10/0161

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;

Rechtssatz

Verbotene Angaben nach § 9 Abs 1 lit a LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983100161.X04

Im RIS seit

27.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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