RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0150

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Lässt sich nicht ausschließen, dass eine bestimmte Angabe dem angesprochenen Durchschnittskonsumenten den (beabsichtigten) Eindruck einer besonderen physiologischen Wirkung vermittelt, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde diese Anpreisung als Angabe qualifiziert, die unter § 9 Abs 1 lit a LMG fällt (Hinweis auf E 5.11.1984, 83/10/0306).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100150.X04

Im RIS seit

27.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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