RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0037

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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Index

L70505 Schischule Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
SchischulG Slbg 1976 §4 Abs6;

Rechtssatz

Es ist Sache der einzelnen Bewerber, von sich aus - ohne dass es insoweit einer eigenen Ermittlungstätigkeit der Behörde bedürfte - darzutun, welche besonderen Erfahrungen und Fähigkeiten, die über die im Rahmen der genormten Ausbildung erworbenen und bei der Tätigkeit als Schilehrer üblicherweise zu erwartenden hinausgehen, die Bewerber jeweils aufweisen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100037.X01

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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