RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1986
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, warum im Beschwerdefall eine gegenüber dem E vom 1.3.1983, 82/14/0199, differenzierte Betrachtung eines KFZ als Arbeitsmittel geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140037.X06

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten