RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0034

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §18 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z4;
EStG 1972 §29 Z1;

Rechtssatz

Rentenbezüge, die einem übergangenen gesetzlichen Erben zugedacht werden, sind wirtschaftlich gesehen Ausgleich für den Entzug von Vermögen und nicht Unterhalt. Sie fallen daher nicht unter den Begriff der Unterhaltsrenten, sondern unter den Begriff der außerbetrieblichen Versorgungsrenten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140034.X02

Im RIS seit

16.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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